Alte Reben = bessere Qualität: Alter ist kein Beweis
Der Maßstab
Eine belegte Alterswirkung zeigt sich an geringerem Ertrag und tieferer Durchwurzelung einer konkreten Parzelle, nicht am Wort „alte Reben". Ohne Nachweis bleibt das Alter eine Zahl ohne Folge für die Güte.
Kriterien
- Der Begriff „alte Reben" ist nicht rechtlich geregelt
- Geringerer Ertrag kann Trauben konzentrieren, muss es aber nicht
- Boden, Klima und Arbeit wiegen schwerer als das Alter
- Die Wirkung ist je Parzelle nachzuweisen
Abgrenzung
„Alte Reben = bessere Qualität" ≠ Rebalter: das Rebalter ist messbar, die Qualitätsaussage eine Folgerung, die nicht von selbst gilt. Daraus folgt: eine belegte Alterswirkung ersetzt die Behauptung durch einen Nachweis.