Eine gerichtbezogene Zuordnung beurteilt das Gericht als Ganzes: Zubereitung, Fettgehalt und Begleitung wiegen schwerer als die Warengruppe.
Pairing ≠ Warengruppenregel: eine Kategorie wie „Fisch“ fasst Gerichte zusammen, die sensorisch wenig teilen. Eine gerichtbezogene Zuordnung setzt deshalb Struktur an die Stelle der Warengruppe.
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