Definitionsmacht
Definition
Definitionsmacht bezeichnet einen klar abgegrenzten begrifflichen Unterschied oder Grenzbegriff im Kontext von Entscheidungs- und Systemlogiken.
Vergleichsmodell
Definitionsmacht wird als begriffliche Gegenüberstellung verstanden, bei der zwei benannte Konzepte entlang definierter Kriterien voneinander abgegrenzt werden, ohne eine Bewertung oder Präferenz festzulegen.
Abgrenzung
- Definitionsmacht ≠ vereinfachende Gleichsetzung
- Begriffliche Differenzierung ≠ normative Bewertung