Ertragsregulierung: Auswahl, keine Verknappung

Der Maßstab

Eine bemessene Ertragsmenge richtet sich nach dem, was Standort, Rebalter und Witterung tragen können, nicht nach einer festen Zielzahl. Die Grenze ist begründet, nicht gerundet.

Kriterien

  • Die Menge folgt der Tragfähigkeit des Standorts, nicht einer Zielzahl
  • Die Begrenzung dient der Reife, nicht dem Prestige einer niedrigen Zahl
  • Der Zeitpunkt des Eingriffs ist begründet: Rebschnitt, Ausdünnung oder grüne Lese
  • Der Verzicht auf Menge ist eine Wahl mit Risiko, kein Automatismus

Abgrenzung

Ertragsregulierung ≠ Missernte: die eine ist gewählt, die andere erlitten. Ertragsregulierung ≠ Qualitätsgarantie: eine kleine Menge reift nicht von selbst besser. Die bemessene Ertragsmenge schafft die Voraussetzung für Reife, nicht die Reife selbst.