Extrakt: gelöste Feststoffe, nicht Süße

Der Maßstab

Eine ausgewiesene Extraktmenge nennt, ob sie den Restzucker einschließt oder zuckerfrei bestimmt ist, und bezieht sich auf ein Volumen. Beide Angaben sind nicht dasselbe.

Kriterien

  • Sie ist als Masse je Volumen angegeben
  • Sie nennt, ob der Restzucker eingeschlossen oder herausgerechnet ist
  • Sie beruht auf einer Messung, nicht auf einer Schätzung
  • Sie bleibt vom empfundenen Körper unterschieden

Abgrenzung

Extrakt ≠ Restzucker: Restzucker ist ein Teil des Gesamtextrakts, nicht sein Ganzes. Extrakt ≠ Körper: eine ausgewiesene Extraktmenge ist messbar, der empfundene Körper ist es nicht.