Klassifikationssysteme: Rang, kein Urteil
Der Maßstab
Eine offengelegte Klassifikationsgrundlage nennt, nach welchem Kriterium eingeteilt wird und wann es zuletzt geprüft wurde. Ohne diese Angabe ist ein Rang eine Behauptung ohne nachvollziehbaren Bezug.
Kriterien
- Das Einteilungskriterium ist benannt
- Der Geltungsbereich des Systems ist abgegrenzt
- Der Stand der letzten Überprüfung ist ausgewiesen
- Rang und Qualität des einzelnen Weins sind auseinandergehalten
Abgrenzung
Klassifikationssysteme ≠ Qualitätsurteil: ein Rang ordnet innerhalb einer Regel ein, er bewertet nicht den einzelnen Wein. Klassifikationssysteme ≠ Appellation: die Appellation bezeichnet Herkunft, das Klassifikationssystem eine Rangordnung darin. Eine offengelegte Klassifikationsgrundlage macht den Unterschied prüfbar.