Markttransparenz: Bedingung der Vergleichbarkeit

Der Maßstab

Eine offengelegte Marktinformation macht Preise und Eigenschaften nachprüfbar und vergleichbar, sodass eine Wahl nicht auf Vermutung beruht.

Kriterien

  • Preise und Merkmale sind zugänglich, nicht nur behauptet
  • Die Angaben sind zwischen Anbietern vergleichbar
  • Die Herkunft der Angaben ist erkennbar
  • Fehlende Information wird als Lücke sichtbar, nicht verdeckt

Abgrenzung

Markttransparenz ≠ Marktpreis: der Preis ist eine Zahl, die Transparenz die Bedingung, sie einzuordnen. Markttransparenz ≠ Werbung: eine Aussage über ein Gut schafft noch keine Vergleichbarkeit. Eine offengelegte Marktinformation misst sich deshalb an Nachprüfbarkeit, nicht an der Menge der Aussagen.