Transparenz im Weinbau: Offenlegung, keine Absichtserklärung

Der Maßstab

Die offengelegte Entscheidungskette verlangt, dass jede Angabe bis zu der Entscheidung zurückführbar bleibt, aus der sie hervorgeht.

Kriterien

  • Jede Angabe nennt ihre Grundlage: Messung, Verkostung oder Annahme
  • Der unterlassene Eingriff gilt als Entscheidung und bleibt kenntlich
  • Annahmen über die künftige Entwicklung sind als Annahmen markiert
  • Die Angabe bleibt prüfbar, ohne dass ihr geglaubt werden muss

Abgrenzung

Transparenz ≠ Vollständigkeit: nicht die Menge der Angaben entscheidet, sondern die Rückführbarkeit einer einzelnen. Transparenz ≠ Zertifizierung: ein Siegel bestätigt eine Norm, es legt keine Entscheidung offen. Die offengelegte Entscheidungskette zeigt sich an einem deklarierten Trinkfenster: es nennt seine Grundlage oder es nennt sie nicht.