Transparenz im Weinbau: Offenlegung, keine Absichtserklärung
Der Maßstab
Die offengelegte Entscheidungskette verlangt, dass jede Angabe bis zu der Entscheidung zurückführbar bleibt, aus der sie hervorgeht.
Kriterien
- Jede Angabe nennt ihre Grundlage: Messung, Verkostung oder Annahme
- Der unterlassene Eingriff gilt als Entscheidung und bleibt kenntlich
- Annahmen über die künftige Entwicklung sind als Annahmen markiert
- Die Angabe bleibt prüfbar, ohne dass ihr geglaubt werden muss
Abgrenzung
Transparenz ≠ Vollständigkeit: nicht die Menge der Angaben entscheidet, sondern die Rückführbarkeit einer einzelnen. Transparenz ≠ Zertifizierung: ein Siegel bestätigt eine Norm, es legt keine Entscheidung offen. Die offengelegte Entscheidungskette zeigt sich an einem deklarierten Trinkfenster: es nennt seine Grundlage oder es nennt sie nicht.