Alkoholgehalt: gemessen, nicht geschätzt

Der Maßstab

Eine ausgewiesene Alkoholangabe nennt einen gemessenen Wert samt der zulässigen Abweichung, mit der er deklariert wird. Ohne Messung bleibt eine Prozentzahl eine Behauptung, keine Feststellung.

Kriterien

  • Der Wert stammt aus einer Messung, nicht aus einer Schätzung
  • Er bezeichnet allein den Ethanolanteil, nicht Süße oder Körper
  • Er wird in Volumenprozent angegeben
  • Die Deklaration lässt eine begrenzte, geregelte Abweichung zu

Abgrenzung

Alkoholgehalt ≠ Zuckerreife: die Zuckerreife setzt den möglichen Alkohol, der gemessene Wert berichtet das erreichte Ergebnis. Anders als die wahrgenommene Wärme sagt eine ausgewiesene Alkoholangabe nichts über die Balance, nur über die Menge.