Appellationslogik: Zulässigkeit, nicht Güte

Der Maßstab

Die regelgebundene Zulässigkeit trennt zwei Fragen, die im Sprachgebrauch verschmelzen: ob ein Wein einen Namen führen darf und ob er überzeugt. Sie beantwortet ausschließlich die erste.

Kriterien

  • Das Gebiet ist kartiert, nicht ausgehandelt
  • Rebsorten und ihre Anteile sind benannt und begrenzt
  • Der Höchstertrag ist je Fläche festgelegt
  • Die Zulassung entsteht durch Prüfung, nicht durch Anmeldung

Abgrenzung

Appellationslogik ≠ Qualitätsurteil: eine Herkunftsbezeichnung bezeugt Regelkonformität. Appellationslogik ≠ Terroir: das eine ist eine Rechtsgrenze, das andere ein Wirkungszusammenhang. Wo regelgebundene Zulässigkeit als Rangaussage gelesen wird, ersetzt eine Verwaltungsentscheidung die Verkostung.