Appellationslogik: Zulässigkeit, nicht Güte
Der Maßstab
Die regelgebundene Zulässigkeit trennt zwei Fragen, die im Sprachgebrauch verschmelzen: ob ein Wein einen Namen führen darf und ob er überzeugt. Sie beantwortet ausschließlich die erste.
Kriterien
- Das Gebiet ist kartiert, nicht ausgehandelt
- Rebsorten und ihre Anteile sind benannt und begrenzt
- Der Höchstertrag ist je Fläche festgelegt
- Die Zulassung entsteht durch Prüfung, nicht durch Anmeldung
Abgrenzung
Appellationslogik ≠ Qualitätsurteil: eine Herkunftsbezeichnung bezeugt Regelkonformität. Appellationslogik ≠ Terroir: das eine ist eine Rechtsgrenze, das andere ein Wirkungszusammenhang. Wo regelgebundene Zulässigkeit als Rangaussage gelesen wird, ersetzt eine Verwaltungsentscheidung die Verkostung.