Eingriffsgrenze: Korrektur oder Konstruktion
Der Maßstab
Eine gesetzte Eingriffsgrenze benennt, welche Eingriffe ein Betrieb zulässt und welche nicht, und macht damit prüfbar, wo für ihn das Stützen aufhört und das Ersetzen beginnt.
Kriterien
- Die zugelassenen und die ausgeschlossenen Eingriffe sind benannt
- Die Grenze ist begründet, nicht allein behauptet
- Sie steht vor der Ernte fest, nicht rückwirkend je Jahrgang
- Sie unterscheidet das Stützen des Vorhandenen vom Ersetzen
Abgrenzung
Eingriffsgrenze ≠ Stabilisierung vs. Manipulation: jene Seite stellt zwei Eingriffsarten gegenüber, die gesetzte Eingriffsgrenze zieht die Linie zwischen ihnen. Eingriffsgrenze ≠ Vorschrift: sie ist die Selbstbindung eines Betriebs, nicht das gesetzliche Minimum.