Natürlichkeit vs. Unbehandelt: Behauptung gegen Beleg
Der Maßstab
Eine belegbare Verfahrensaussage nennt den konkreten Eingriff, der unterblieben ist, und macht ihn nachprüfbar. „Natürlich“ bleibt ohne diese Angabe eine Behauptung ohne Bezugspunkt.
Kriterien
- Sie benennt einen bestimmten Eingriff, nicht eine Haltung
- Ihr Fehlen ist nachprüfbar, nicht nur behauptet
- Sie gilt für einen einzelnen Wein, nicht für eine Kategorie
- Sie verzichtet auf eine Wertung des Ergebnisses
Abgrenzung
Natürlichkeit ≠ Unbehandelt: Natürlichkeit ist eine Zuschreibung ohne feste Definition, unbehandelt eine Aussage über einen einzelnen Eingriff. Unbehandelt ≠ Low Intervention: geringer Eingriff ist eine Abstufung, kein Nullpunkt. Eine belegbare Verfahrensaussage bleibt deshalb an den einzelnen Schritt gebunden.