Natürlichkeit vs. Unbehandelt: Behauptung gegen Beleg

Der Maßstab

Eine belegbare Verfahrensaussage nennt den konkreten Eingriff, der unterblieben ist, und macht ihn nachprüfbar. „Natürlich“ bleibt ohne diese Angabe eine Behauptung ohne Bezugspunkt.

Kriterien

  • Sie benennt einen bestimmten Eingriff, nicht eine Haltung
  • Ihr Fehlen ist nachprüfbar, nicht nur behauptet
  • Sie gilt für einen einzelnen Wein, nicht für eine Kategorie
  • Sie verzichtet auf eine Wertung des Ergebnisses

Abgrenzung

Natürlichkeit ≠ Unbehandelt: Natürlichkeit ist eine Zuschreibung ohne feste Definition, unbehandelt eine Aussage über einen einzelnen Eingriff. Unbehandelt ≠ Low Intervention: geringer Eingriff ist eine Abstufung, kein Nullpunkt. Eine belegbare Verfahrensaussage bleibt deshalb an den einzelnen Schritt gebunden.