Reversibler Eingriff: umkehrbar oder nicht
Der Maßstab
Eine nachweisbare Umkehrbarkeit verlangt, dass zu jedem Eingriff angegeben werden kann, ob und wie sein Effekt zurückgenommen würde.
Kriterien
- Der Eingriff benennt den Zustand vor ihm
- Sein Effekt lässt sich messen, nicht nur behaupten
- Eine Umkehrung ist beschreibbar, auch wenn sie unterbleibt
- Er entfernt keinen Bestandteil unwiederbringlich
Abgrenzung
Reversibler Eingriff ≠ Eingriffstiefe: die Tiefe misst, wie weit eine Maßnahme reicht, die nachweisbare Umkehrbarkeit, ob sie sich zurücknehmen lässt. Reversibler Eingriff ≠ Schönung: eine Schönung entzieht Stoffe endgültig und ist nicht umkehrbar.