Reversibler Eingriff: umkehrbar oder nicht

Der Maßstab

Eine nachweisbare Umkehrbarkeit verlangt, dass zu jedem Eingriff angegeben werden kann, ob und wie sein Effekt zurückgenommen würde.

Kriterien

  • Der Eingriff benennt den Zustand vor ihm
  • Sein Effekt lässt sich messen, nicht nur behaupten
  • Eine Umkehrung ist beschreibbar, auch wenn sie unterbleibt
  • Er entfernt keinen Bestandteil unwiederbringlich

Abgrenzung

Reversibler Eingriff ≠ Eingriffstiefe: die Tiefe misst, wie weit eine Maßnahme reicht, die nachweisbare Umkehrbarkeit, ob sie sich zurücknehmen lässt. Reversibler Eingriff ≠ Schönung: eine Schönung entzieht Stoffe endgültig und ist nicht umkehrbar.